Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Ein Vertrag zwischen Besteller und Lieferant kommt nur dann zustande, wenn diese Verkaufs- und Lieferbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Weder das Schweigen des Lieferanten auf der Einbeziehung entgegenstehender Erklärungen des Bestellers noch die Vornahme von Vertragserfüllungshandlungen ist als Annahme eines Vertragsangebotes zu anderen als den nachfolgenden Verkaufs und Lieferbedingungen auszulegen. Einkaufsbedingen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftigen –geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

2. Angebot und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote des Lieferanten erfolgen freibleibend, die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Technische Abweichungen von den bestellten Gegenständen sind den übersandten Katalogen, technischen Unterlagen usw. zu entnehmen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
2. Mit der Bestellung einer Ware – auch auf elektronischem Wege – erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Die bloße Zugangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

3. Preise

Die angegebenen Preise werden aufgrund der am Tag der Angebotsabgabe bestehenden Lohn- und Materiakosten berechnet. Erhöhen sich die Lohn- und Materialkosten binnen 3 Monaten nach Angebotsabgabe, ist der Lieferant berechtigt, die am Tage der Lieferungen nach den erhöhten Gestehungskosten berechneten Preise zu verlangen.

4. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
2. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferungen.
3. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die frist- und formgerechte Mängelrüge, gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dies dem Lieferanten schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt der Liefergegenstand auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
4. Die Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bedarf der Schriftform.
5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir oder unsere Lieferanten nicht zu vertreten haben. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, ist die hiervon betroffene Vertragspartei berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
6. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Verzögerung, Falsch- oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.
7. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
8. Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen und eine Transportsicherungspauschale zu berechnen.
9. Von uns gelieferte mangelfreie Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand abzüglich von mindestens 30 % Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen.

5. Zahlung und Aufrechnung

1. Die Zahlung ist nach Vereinbarung im genannten Zahlungsziel zu tätigen.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Lieferant Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verlangen, falls der Besteller nicht nachweist, dass der wirklich entstandene Verzugsschaden geringer ist.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr für den Liefergegenstand geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer sind vom Besteller geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten (Kontokorrentvorbehalt).
2. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller die aufgrund der Veräußerung entstehenden Forderungen im Voraus an den Lieferanten ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist, bis zur Höhe der ihm gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist untersagt. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben und den Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Nachweise zu geben.
3. Bei Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Lieferant Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Lieferanten gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware (Verarbeitungs- und Vermischungsklausel).
4. Übersteigt der Wert der dem Lieferanten gegebenen Sicherheiten seine Forderungen um mehr als 20% ist der Lieferant auf Verlangen verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.

8. Gewährleistung

1. Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Haftungsbeschränkungen

1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate nach Anlieferung. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

10. Ansprüche gegen Dritte, Fremdfabrikate

Für alle Liefergegenstände oder Teile dieser Liefergegenstände, die nicht vom Lieferanten hergestellt wurden, gelten die allgemeinen Verkaufs,- Lieferungs- und Gewährleistungsvorschriften der betreffenden Hersteller, soweit der Lieferant dem Besteller Hersteller ausdrücklich benannt hat.

11. Erfüllungsort und Gerichtsgegenstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Pflichten ist der Sitz von Luftkontor Berlin GmbH. Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz des Lieferanten. Auch bei Verträgen mit Auslandsberührungen unterliegt diese Beziehung zwischen den Vertragspartnern der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

12. Hinweise

1. Telefonisch erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Wir haften nicht für den vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszweck. Die Beratungen erfolgen in der Regel kostenlos aufgrund besten Wissens und unter Berücksichtigung einschlägiger Normvorschriften. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Soweit Zeichnungen zur Verfügung gestellt werden, gelten diese lediglich als Erläuterungsskizzen.
2. Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird je nach Vorfall abzüglich von mindestens 30% Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffte Ware ist ausgeschlossen.
3. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers. Die Lieferung erfolgt unserseits durch Spediteur, Bundesbahn, Post oder Paketdienst unfrei. In Ausnahmefällen werden von uns Postversandgebühren verauslagt und in Rechnung getrennt ausgewiesen (Flexible Rohre werden vom Spediteur nicht befördert).
4. Für Lieferungen unter 25,00 € wird außer bei Barzahlung ein Mindermengenzuschlag von 5,00 € berechnet.
5. Im Interesse technischer Weiterentwicklungen behalten wir uns das Recht vor - auch ohne Vorankündigungen - geänderte Produkte zu liefern.
Die graphische Gestaltung unserer Verkaufsunterlagen, einschließlich der Darstellung von Artikeln, Einbauarten, usw. sind unser geistiges Eigentum. Nachdrucke auch auszugsweise oder in veränderter Form sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
Eine Haftung für Druckfehler und Druckmängel wird ausgeschlossen.

Stand: Januar 2020